Information zum E-Rezept

 Liebe Patienten,

 

wir nutzen das E-Rezept (elektronisches Rezept) in unserer Praxis. Dieses ist seit Januar 2024 verpflichtend.

 

Rezepte können nur erstellt und freigegeben werden, wenn die Gesundheitskarte Anfang des Quartals eingelesen wird. Das Rezept kann dann in der Apotheke mit der Gesundheitskarte abgerufen werden. Wir bitten um eine Vorlaufzeit von einem Tag.

 

E-Rezepte beinhalten nur Medikamente (!). Hilfsmittel-Rezepte sowie BtM-Rezepte müssen weiterhin ausgedruckt und in der Praxis abgeholt werden.

 

Für Privatpatienten gibt es ebenfalls noch kein elektronisches Rezept. Hier erfolgt weiterhin der Ausdruck.

 

Bei Fragen sprechen Sie uns an!